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Bauhandwerkerpfandrecht: Was Bauherren 2026 unbedingt wissen sollten

  • 1. Dez. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Viele Bauherren erfahren erst dann vom Bauhandwerkerpfandrecht, wenn plötzlich ein Handwerker eine Pfandrechtseintragung auf ihrem eigenen Grundstück verlangt – obwohl sie ihre Rechnungen längst bezahlt haben.


Genau dieses Spannungsfeld hat kürzlich auch der Immobilien-Podcast „How to Real Estate“ von Crowdhouse aufgegriffen. Wer baut oder umbaut, sollte das Thema deshalb nicht dem Zufall überlassen.


Was ist das Bauhandwerkerpfandrecht?

Verankert im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Art. 837, 839 und 841 ZGB), gibt es Handwerkern, Bauunternehmen und deren Subunternehmern das Recht, für offene Rechnungen ein Pfandrecht direkt auf dem bebauten Grundstück eintragen zu lassen. Auch Subunternehmer ohne direkten Vertrag mit der Bauherrschaft können das verlangen – die eigene Liegenschaft haftet damit unter Umständen für Rechnungen, die man nie direkt erhalten hat.


Die Vier-Monats-Frist

Handwerker müssen ihr Pfandrecht spätestens vier Monate nach Bauabschluss im Grundbuch eintragen lassen – unverlängerbar. Auch Monate nach Fertigstellung ist ein Grundstück also noch nicht automatisch „sicher“.


Neu ab 1. Januar 2026

Die Revision von Art. 839 Abs. 3 ZGB erlaubt es Bauherren, eine Eintragung durch eine „hinreichende Sicherheit“ abzuwenden – meist eine Bank- oder Versicherungsgarantie, begrenzt auf zehn Jahre Verzugszins. Das Grundbuch bleibt sauber, Verkauf und Refinanzierung werden einfacher.


Das eigentliche Risiko: die Doppelzahlung

Zahlt die Bauherrschaft den Generalunternehmer vollständig, gerät dieser aber in Zahlungsschwierigkeiten und begleicht Subunternehmer nicht, können Letztere trotzdem ein Pfandrecht eintragen lassen – unabhängig von bereits erfüllten eigenen Pflichten. Im schlimmsten Fall zahlt man zweimal.


So schützen Sie sich

  • Vor der Schlusszahlung schriftliche Zahlungsnachweise der Subunternehmer verlangen.

  • Eine Bank- oder Versicherungsgarantie vom Generalunternehmer einfordern.

  • In heiklen Fällen einzelne Handwerker direkt bezahlen.

  • Beim Liegenschaftskauf aktiv nach bestehenden Pfandrechten fragen.

  • Zahlungsplan und Fristen früh mit der Bauleitung abstimmen.


Planen Sie ein Bau- oder Umbauprojekt? Vesely Architekten GmbH begleitet Sie von der Planung bis zur Bauleitung – inklusive Zahlungsplan und Fristenkontrolle. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch.


 
 
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